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Beerdigung
Jedes Mitglied der Evangelischen Kirche hat Anspruch auf eine kirchliche Trauerfeier.
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat sich damit indirekt
auch gegen eine kirchliche Begleitung im Todesfall ausgesprochen.
Für die Begleitung der Angehörigen und die Bestattung des Verstorbenen ist der Pfarrer zuständig, in dessen Gemeindegebiet der Verstorbene seinen letzten Hauptwohnsitz hatte. Soll ein anderer Pfarrer die Bestattung vornehmen, so muss der zuständige Pfarrer am Hauptwohnsitz „überweisen“ (Dimissoriale). In der Regel findet der Verstorbene auf dem Friedhof seines Wohnortes seine letzte Ruhestätte, doch Ausnahmen sind möglich. Maßgeblich sind die staatlichen Bestattungsgesetze und die kommunalen Satzungen der Friedhöfe. Download • Häufige Fragen zur Beerdigung |
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